PPWR-Entwurf bedroht Holzverpackungsindustrie

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Die PPWR gilt nach ihrer Verabschiedung durch die EU-Gremien für Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Sie schliesst Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrwegquoten und Abfallmanagement ein. Als Verordnung gilt sie in allen EU-Staaten gleichermassen und unmittelbar. Sie bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. Die Europäische Kommission (EC) legte ihren Vorschlag für eine überarbeitete PPWR am 30. November 2022 vor. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat (Mitgliedsstaaten) im Rahmen des ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

Die PPWR soll das Konzept der Kreislaufwirtschaft als Umsetzung des so genannten Green Deals realisieren. Ziel des Entwurfs sind weniger Verpackungsabfälle, eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und ein Binnenmarkt ohne Grenzen auch für Verpackungen. Neu an dem Verordnungsentwurf ist, dass nun grundsätzlich alle Verpackungen erfasst werden. Auch Versandverpackungen aus Holz und Packhilfsmittel wie Paletten bekommen nun den Status einer Primärverpackung. EU-weit harmonisiert werden sollen sämtliche Anforderungen an Verpackungen: Konformität, korrekte Kennzeichnung, fachmännische Dokumentation, möglichst hoher Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit, Stoffbeschränkungen, industrielle Kompostierbarkeit, Minimierung bei Gewicht und Volumen sowie Aspekte wie Wiederverwendung, Mehrweg, Refill und Pfandlösungen. Ab 2030 soll das Recycling an Leistungsstufen orientiert werden: je schlechter, desto höher die Gebühren, bis hin zu einem Verbot. Bis 2040 soll ein Stufenplan den Rezyklatanteil stetig erhöhen.
Bis zum 24. April 2023 konnten Bürger, Organisationen, Verbände und weitere Interessensträger ihr Feedback zum vorgelegten Vorschlag eingeben. Ob dadurch die PPWR noch wesentlich überarbeitet werden wird, bleibt abzuwarten, dürfte aber eher wenig wahrscheinlich sein, da sich die Europäische Kommission bekanntermassen als allwissend ansieht und die linksgrüne Parlamentsmehrheit dem nur allzu gerne folgt. Allgemein wird erwartet, dass die PPWR im ersten Halbjahr 2024, vorangetrieben von den herrschenden Eliten in der EU, noch vor der Neuwahl des EU-Parlaments verabschiedet werden soll, da die aktuell schlechte Stimmung in Europa nach der Neuwahl möglicherweise andere parlamentarische Mehrheiten hervorbringen könnte. Nach Veröffentlichung des Entwurfs haben zahlreiche Packmittel-Verbände, Branchenorganisationen und auch einzelne Unternehmen in der EU ihre Positionen bekannt gegeben, die allesamt überwiegend kritisch ausgefallen sind. Der PPWR-Entwurf bedeutet einen immensen Aufwand für Verpackungshersteller und -verwender, bringt teils unklare Definitionen, eine ungesicherte Verfügbarkeit von geforderten Rezyklatquoten, teils extrem unrealistische Mehrwegziele und eine generelle verpackungsfeindliche Verbotskultur. Einige Verpackungsunternehmen dürften auch künftig in ihrer Existenz bedroht sein.

Stellungnahme des VHPI-Geschäftsführers
Der Geschäftsführer des Verbands der Schweizerischen Holzverpackungs- und Palettenindustrie VHPI/ASPV Andreas Zopfi erwartet ebenfalls, dass die PPWR für die Holzverpackungs- und Palettenindustrie massive Probleme schaffen wird: «Ein bedeutender Anteil an Paletten und ein sehr hoher Anteil an Holzverpackungen sind Einwegprodukte, also von der PPWR unmittelbar mit einem Verbot belegt. Dass beispielsweise individuell angefertigte Holzverpackungen, wie sie für den Transport wertvoller Maschinen üblich sind, automatisch überwiegend Einwegverpackungen sind, wird nicht berücksichtigt. Solche Holzverpackungen werden oft als Einzelstücke um die zu schützenden Maschinen, die oft auch Einzel- oder Sonderanfertigungen sind, in individuellen Massen herumgebaut. Beim Öffnen werden diese Holzverpackungen oftmals automatisch und bauartbedingt teilweise zerstört. Solche Verpackungen sind von der PPWR definitiv sanktioniert und dürften damit nicht mehr hergestellt und verwendet werden. Das wäre das Ende der Holzverpackungsindustrie und die Maschinenhersteller könnten ihre Maschinen nicht mehr entsprechend geschützt ausliefern.»
Die PPWR lässt auch unberücksichtigt, dass mit Mehrwegverpackungen auch immer ein hoher logistischer Mehraufwand verbunden ist. Rücknahmefahrten verursachen zusätzliche CO₂-Emissionen und binden bereits heute knappe Logistikkapazitäten. Die ökologischen Auswirkungen der aufwendigen Reinigung von Mehrwegverpackungen sowie der zusätzliche Bedarf an Lagerkapazitäten sind hierbei ebenfalls zu berücksichtigen. «Zentraler Pluspunkt der Holzverpackungen ist, dass sie aus Biomasse stammen, die klimaschädliches Kohlendioxid während ihres Wachstums bindet. Verpackungen aus Holz sind daher in natürliche Kreisläufe eingebunden. Beispielsweise bindet eine Palette aus Holz etwa 30 kg CO₂-Äquivalente, welche der Baum, aus dem sie stammt, aufgenommen hat. Einmal hergestellt, können Holzverpackungen bis ans Ende ihres Lebens in einer Nutzungskaskade mit mehrfacher Wiederverwendung auch stofflich wiederverwertet werden. Sie erleben eine Wiedergeburt als Spanplatten für Möbel, den Baubereich oder auch wieder in Paletten als Palettenklötze», sagt Zopfi. «Mit diesen Eigenschaften bietet Holz als Verpackungsmaterial klare Umweltvorteile. Der Stellenwert dieser Wiederverwendung wird in der anstehenden EU-Gesetzgebung praktisch nicht anerkannt. Wenn die PPWR künftig Recyclingquoten auch für Holzverpackungen bringt, so müssen diese die Umweltvorteile von Holz widerspiegeln», fordert Zopfi.
Die im Entwurf dargestellte Bevorzugung von Mehrweg gegenüber Einweg ist wissenschaftlich nicht belegt. Untersuchungen zeigen auf, dass die Verwendung von Mehrweglösungen nicht pauschal ökologisch vorteilhaft ist. Wiederverwendungsziele sollten nur festgelegt werden, wenn sie technisch machbar, wirtschaftlich vertretbar und umweltverträglich sind. Anstatt einseitiger Mehrwegquoten sollte das tatsächliche Umweltprofil einer Verpackung über deren gesamten Lebenszyklus als Entscheidungsgrundlage dienen.