Swissmem informiert über die Veröffentlichung der konsolidierte Liste von EN-Normen unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: „Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen (sog. EN-Normen), welche im Amtsblatt publiziert bzw. im Schweizer Bundesblatt bezeichnet worden sind, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie aus. Dies gilt für sog. Typ-C-Normen und teilweise für Typ-B-Normen. Die Konformitätsvermutung hat zur Folge, dass der Nachweis der fehlenden Konformität eines Produkts von der Marktaufsichtsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall aber dem Hersteller.“
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