Verpackungsmaschine (Foto: Syntegon)

EU-Parlament verabschiedet neue Maschinenverordnung

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Neue Bestimmungen erschweren den Marktzugang für Schweizer Hersteller.

Am 19. April 2023 hat das EU-Parlament die neue Maschinenverordnung angenommen. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und tritt wahrscheinlich Ende Juli in Kraft. Danach folgt eine Übergangsfrist von 42 Monaten. Die Maschinenverordnung muss also ab Januar 2027 zwingend angewendet werden. «Falls bis dahin das MRA zwischen der Schweiz und der EU keine Aktualisierung erfährt, wird für die betroffenen Schweizer Firmen der Export in die EU deutlich aufwändiger und somit teurer werden», schreibt Swissmem auf seiner Website.

«Für die meisten Produkte können Schweizer Produzenten auch künftig das von der EU vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren wie bisher selbst vornehmen. Bei Produkten, für die gemäss Maschinenverordnung eine Dritt-Zertifizierung erforderlich wird, muss dies zwingend durch eine benannte und von der EU anerkannte Stelle mit Sitz in der EU erfolgen. Dabei handelt es sich vor allem um Geräte, die ein gewisses Gefahrenpotenzial aufweisen. Davon dürften weniger als 10 Prozent der Swissmem Mitgliedfirmen betroffen sein», heisst es.

«Gemäss der neuen Maschinenverordnung und der Marktüberwachungsverordnung brauchen Hersteller aus der Schweiz ab 2027 einen sogenannten Wirtschaftsakteur in der EU. Das ist entweder eine vom Hersteller beauftragte Person, der Importeur oder der Händler. Erforderlich ist, dass ein solcher Wirtschaftsakteur in der EU niedergelassen ist. Somit kann der Schweizer Hersteller deren Pflichten nicht selbst erfüllen. Diese Person muss auch auf dem Produkt angegeben werden, was bei Massenprodukten zu einem erheblichen Mehraufwand führt.»

Fazit von Swissmem: «Der Export in die EU wird für die betroffenen Firmen deutlich aufwändiger und somit teurer. Nur eine Aktualisierung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) kann dies verhindern.»