Lebensmittelverpackungen sollen heute vieles gleichzeitig leisten: Produkte schützen, Recycling ermöglichen, Nachhaltigkeitsversprechen einlösen und dabei immer strengere Grenzwerte einhalten. Mit der revidierten Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung und der neuen Pflicht zur Konformitätserklärung für Druckfarben steigt der Druck auf Verpackungsdruckereien und Markenartikler weiter. Gleichzeitig rückt die EU mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) und dem PFAS- «Quasi-Verbot» für Lebensmittelverpackungen chemische Fragen ins Zentrum, die analytisch kaum zu beherrschen sind.
Dr. Thomas Gude hat diese Entwicklung aus vielen Perspektiven erlebt: als Behördenchemiker, als langjähriger Laborleiter bei SQTS und heute als unabhängiger Berater für Lebensmittelkontaktmaterialien. Er sieht sich als Vermittler zwischen Lebensmittelwelt, Verpackungsindustrie und Vollzug und engagiert sich in der Joint Industry Group (JIG) des Schweizerischen Verpackungsinstituts SVI für pragmatische Lösungen. Im Gespräch ordnet er die neuen Anforderungen ein, erklärt den Nutzen von Statement of Composition (SoC) und Declaration of Composition (DoC) und skizziert, was Schweizer Unternehmen jetzt konkret tun sollten.
Unmögliches möglich machen
Verpackungs-Industrie: Herr Gude, 2024 beschrieben Sie in einer Carte Blanche, dass stetig mehr Recycling und immer tiefere Grenzwerte gefordert werden und die Branche «das Unmögliche möglich machen» soll. Ist es mittlerweile realistischer geworden?
Thomas Gude: Realistischer geworden ist es nicht im Gegenteil, das Spannungsfeld ist eher grösser geworden. Mit der PPWR und den PFAS-Vorgaben mischen sich jetzt Umwelt- und Lebensmittelsicherheits-Themen, ohne dass sauber getrennt wird, wo die Hauptquellen der Belastung eigentlich liegen. Viele fühlen sich unter Druck gesetzt, als müssten sie bis 12. August alles gleichzeitig gelöst haben, obwohl die Übergangsfristen lang sind und zentrale Vollzugsfragen noch gar nicht geklärt sind. Genau deshalb brauchen wir Plattformen wie die JIG und den neuen Leitfaden zur Druckfarbenverordnung nicht als zusätzliche Regulierung, sondern als Übersetzungshilfe, damit Unternehmen diese Anforderungen überhaupt in ihre Praxis herunterbrechen können.
Die JIG hat mit dem SVI den Leitfaden zur Auslegung der Schweizer Druckfarbenverordnung erarbeitet, der den Umgang mit SoC und DoC harmonisieren soll. Was war für Sie der wichtigste Auslöser für diese gemeinsame Initiative?
Auslöser war die Verschärfung der Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung: Seit 1. Februar besteht eine Pflicht zur Konformitätserklärung für Druckfarbenschichten, Druckfarben und deren Rohstoffe auf allen Vermarktungsstufen ausser im Detailhandel. Gleichzeitig war klar, dass viele Unternehmen fachlich und organisatorisch überfordert sind, wenn sie ohne Hilfestellung plötzlich DoC erstellen und mit komplexen Positivlisten arbeiten sollen. Die JIG sollte deshalb eine weniger akademische Plattform sein, auf der man Qualitäts- und Sicherheitsfragen gemeinsam, aber jenseits von Wettbewerbslogik diskutieren kann.
Im Leitfaden steht, dass sich an den Verantwortlichkeiten in der Lieferkette eigentlich nichts ändert, aber Transparenz und Dokumentation deutlich zunehmen. Wo sehen Sie aktuell die grössten Missverständnisse zwischen Farbenherstellern, Convertern und Markenartiklern?
Ein grosses Missverständnis ist die Erwartung, der Druckfarbenhersteller könne mit einem Dokument alle Anwendungen rechtlich absichern. Ein SoC ist eine fundierte Zusammensetzungsund Stoffinformationen-Erklärung, aber keine Vollkasko Versicherung die Verantwortung für die konkrete Anwendung bleibt beim Converter und letztlich beim Inverkehrbringer des Lebensmittels. Umgekehrt unterschätzen Markenartikler oft, wie sehr ihre eigenen Prozess- und Füllbedingungen die Migration beeinflussen sie sehen nur «konform» oder «nicht konform», ohne das Anwendungsszenario mitzudenken.
Was heisst die neue Pflicht zur Konformitätserklärung gemäss Artikel 35a nun ganz konkret für eine typische Schweizer Verpackungsdruckerei?
Eine Druckerei muss heute dokumentieren können, welche Druckfarben in welchen Schichtdicken auf welchen Substraten und für welche Lebensmittel- Kontaktbedingungen eingesetzt werden und wie daraus die Einhaltung der Migrationsgrenzwerte abgeleitet wurde. Dazu gehört nicht nur das Einsammeln von SoC-Dokumenten der Lieferanten, sondern eine eigene Bewertung: Passen Worst-Case-Annahmen, SV-Verhältnis, Tintenauftrag und gegebenenfalls vorhandene Barrieren zum realen Produkt? Viele Betriebe müssen sich dafür erstmals strukturierte Spezifikations- und Freigabeprozesse für Lebensmittelverpackungen aufbauen.
SoC und DoC: Wie weit kommt man ohne Labor?
Die Guideline bietet SoC-Templates und ein DoC-Konzept mit Worst-Case-Berechnungen, definierten SV-Verhältnissen und -Deckungen. Reicht dieses Instrumentarium aus, damit KMU ohne eigenes grosses Labor die Anforderungen erfüllen können?
Für einen erheblichen Teil der Anwendungen ja vor allem dort, wo Standardmaterialien, bekannte Barrieren und konservative Modellannahmen verwendet werden. Die Vorlage hilft, Informationen strukturiert zu erfassen und mit plausiblen Worst Case-Szenarien zu rechnen, statt blind Einzelsubstanzen zu messen. Aber überall dort, wo neue Materialien, sehr dünne Strukturen oder hohe Temperaturen ins Spiel kommen, wird man um gezielte Migrationsprüfungen im Labor nicht herumkommen.
Wo ziehen Sie persönlich die pragmatische Grenze zwischen «noch mit Berechnung machbar» und «jetzt braucht es zwingend Laboranalytik»?
Wenn ich mich in einem Parameterbereich bewege, der deutlich ausserhalb der Annahmen des Leitfadens liegt etwa extrem dünne Barrieren, sehr lange Lagerung oder fetthaltige Produkte bei hohen Temperaturen, ist eine belastbare Modellierung kaum mehr möglich. Auch bei auffälligen NIAS-Signalen oder neuen Beschichtungen ohne belastbare Referenzen sollten Unternehmen lieber einmal zu viel testen als einmal zu wenig. Umgekehrt ist es nicht sinnvoll, jede Standard-Faltschachtel mit klassischer Bedruckung analytisch zu «übertherapieren», wenn saubere SoC-Daten und konservative Berechnungen vorliegen.
PFAS-«Quasi-Verbot»: viel Lärm, unklare Kontrolle
In Ihrem Statement vom Januar 2026 sprechen Sie von einem «Quasi-Verbot» von PFAS ab 12. August 2026, das über Summenparameter und Gesamtgehalte geregelt wird. Wie stark betrifft das die Druckfarben- und Verpackungsindustrie in der Schweiz tatsächlich?
In vielen Schweizer Verpackungen spielen PFAS heute nur noch eine geringe Rolle, vor allem im Vergleich zu Umwelteinträgen über Wasser, Boden oder bestimmte Anwendungen wie Skiwachse. Das Problem ist weniger die Existenz von PFAS in Verpackungen, sondern die Art, wie das Verbot formuliert wurde: als absolute Anforderung mit tiefen Grenzwerten, ohne dass klar wäre, wer wie und mit welchen Methoden das überwachen soll.
Lässt sich dieses Summen-Konzept überhaupt sinnvoll in die JIG-Logik mit Positivlisten, SoC/ DoC- und Worst-Case-Modellen integrieren?
Nur begrenzt. PFAS sind eine sehr heterogene Stoffgruppe, und ein pauschaler Summenwert passt schlecht zu den differenzierten Stoffkonzepten, die wir aus der Druckfarben- und Lebensmittelkontakt- Regulierung kennen. Die JIG kann helfen, sinnvolle Ausschlusskriterien und Standardformulierungen zu entwickeln etwa klare Zusicherungen zu «nicht absichtlich eingesetzt» plus definierte Prüfstrategien, aber ein vollumfänglicher Nachweis über Analytik allein ist unrealistisch.
Welche realistischen Strategien sehen Sie für Schweizer Unternehmen, um nicht in eine Scheinkonformität oder eine Überforderung der Labors hineinzulaufen?
Entscheidend ist, PFAS-Themen organisatorisch von klassischen Migrations- und Sicherheitsbewertungen zu trennen und nicht alles in eine Konformitätserklärung hineinzupacken. Unternehmen sollten zuerst systematisch prüfen, wo PFAS technologisch überhaupt Sinn machen, entsprechende Anwendungen konsequent substituieren und für den Rest mit Gesamtfluormessungen arbeiten [1]. Gezielte Screening- Programme sollten nur eingesetzt werden, wenn man über Gesamtfluorgehalt nicht weiterkommt. Dass hier noch Fragen offenbleiben, liegt auf der Hand. Und sie sollten sich darauf einstellen, dass Vollzugsfragen etwa Zuständigkeiten zwischen Umwelt- und Lebensmittelbehörden noch einige Zeit im Fluss bleiben.
JIG-Neulancierung und Ausblick
Inzwischen ist klar, dass die JIG im Juni erneut lanciert wird. Welchen konkreten Mehrwert kann sie den Schweizer Unternehmen in dieser Regulierungswelle bieten?
Die JIG ist vor allem eine Plattform, auf der Fachleute unabhängig von Firmeninteressen über Qualitäts- und Sicherheitsfragen sprechen können weil schlechte Verpackungen am Ende allen schaden. Sie kann Best-Practice-Beispiele, Muster-SoC und -DoC, abgestimmte Prüfstrategien und vor allem Raum für Fragen bieten, die im Tagesgeschäft oft untergehen. Ich verspreche mir davon, dass weniger Einzelkämpfer im Blindflug unterwegs sind und mehr gemeinsam tragfähige Lösungen entwickeln.
Wenn Sie an ein mittelständisches Schweizer Verpackungsunternehmen denken: Welche drei Punkte sollte es jetzt sofort angehen, um bei Druckfarben Konformität und PFAS-Regulierung nicht den Anschluss zu verlieren?
Erstens: Eine saubere Bestandsaufnahme der eigenen Produkte und Kunden wo sind echte Lebensmittelverpackungen im Spiel, welche Produkte gehen in die EU, welche bleiben im Schweizer Markt? Zweitens: Aufbau eines einfachen, aber stringenten Systems für Spezifikationen, SoC/DoC-Management und interne Freigaben das ist wichtiger als die perfekte Einzelmessung. Drittens: Frühzeitige Weiterbildung der Schlüsselpersonen und Einbindung in Netzwerke wie die JIG, damit man Änderungen nicht nur aus dem Amtsblatt erfährt.
Neben BPA-Verbot, PFAS-Quasi-Verbot und der neuen Druckfarbenverordnung: Welche weiteren EU- oder CH-Regelungen sollten Schweizer Verpacker schon jetzt auf dem Radar haben?
Klar im Blick behalten sollte man den Artikel 3a «High Degree of Purity» der Verordnung (EU) 2025/351, der die Anforderungen an die Bewertung von NIAS und Rezyklaten deutlich anzieht. Dazu kommen künftige Listen von «substances of concern», die im Rahmen der PPWR angekündigt sind und ähnliche Effekte haben könnten wie die SVHC-Diskussion in REACH. Wer heute in Kompetenzen, Datenmanagement und Zusammenarbeit investiert, wird diese Wellen deutlich besser verkraften als jemand, der nur auf einzelne Grenzwerte reagiert.
Fazit
Die Regulierung von Lebensmittelkontaktmaterialien wird komplexer und «chemischer» und einfache Checklisten reichen nicht mehr. Statt blind Grenzwerte abzuarbeiten, plädiert Thomas Gude für mehr Verständnis der eigenen Anwendungen, bessere Kommunikation in der Lieferkette und gemeinsame Plattformen wie die JIG. Wer diesen Weg geht, kann die neuen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern sie auch als Qualitätsvorteil im Wettbewerb nutzen.
Literatur
[1] Europäische Kommission (30.03.2026): Guidance document on Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) environment.ec.europa.eu/publications/
guidance-document-packaging-and-packaging-waste-regulation-ppwr_en, abgerufen am 20.04.2026.