Im Nachhaltigkeitsbereich steigen die Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten für verschiedene Akteure, schreibt Swissmem in ihrem aktuellen Newsletter. Dazu gehören beispielsweise nichtfinanzielle Angaben zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen, Risikoabschätzungen zu Kinderarbeit oder Pflichten im Umgang mit Konfliktmineralien. 2024 werden unter dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative sowie unter dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die ersten Berichte für das Geschäftsjahr 2023 fällig.
Betroffenheit der KMU
Schweizer Unternehmen können von der verschärften Berichterstattungspflicht direkt oder indirekt betroffen sein. Eine indirekte Betroffenheit liegt dann vor, wenn Unternehmen die Nachweispflicht an ihre Zulieferer weitergeben. Aktuell werden zum Beispiel viele Lieferanten – kleine und grosse – vor allem von deutschen Unternehmen aufgefordert, zur Nachhaltigkeit Stellung zu nehmen und zu berichten. Direkt von den Berichterstattungspflichten betroffen sind in der Schweiz in erster Linie Grossunternehmen. Aber auch KMU können verpflichtet werden, Risiken zu prüfen oder Bericht zu erstatten, insbesondere bei den Schweizer Vorgaben zu Kinderarbeit.
Betroffenheit bei gewissen Produkten
Auch von einzelnen Produktkategorien geht eine Berichterstattungs- oder Sorgfaltspflicht aus: Die bestehende Schweizer Holzhandelsverordnung nimmt Importeure und Inverkehrbringer gewisser Holzprodukte in die Pflicht. Darunter sind Holzpellets, Kabelrollen, Paletten, Kisten oder Papier. Die neue Batterie-Verordnung der EU baut auf der bestehenden Batterie-Richtlinie auf, ergänzt diese aber mit Sorgfaltspflichten zu den verwendeten Materialien. Der Grossteil der Batterien ist betroffen, auch Gerätebatterien.