Symbolbild Obstverpackungen (Foto:obs/Norma)

EU: Unterschiedliche Positionen zum Verpackungsverbot für Obst und Gemüse

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Am 18. Dezember 2023 hat der EU-Rat über seine Position für die Trilog-Verhandlungen über die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung der EU abgestimmt.

«Während das EU-Parlament für die restlose Streichung des Verpackungsverbotes für frisches Obst und Gemüse gestimmt hat, hat sich der EU-Rat lediglich für eine Änderung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelung gestimmt. Der EU-Rat möchte hiernach das Verpackungsverbot auf Kunststoffverpackungen beschränken, während der Entwurf der EU-Kommission ein Verbot für sämtliche Verpackungsmaterialien vorsieht», schreibt der deutsche Fruchthandelsverband e.V. mit Sitz in Bonn in seinem jüngsten Newsletter.

«Eine weitere Änderung bezieht sich auf die im Entwurf vorgesehene Ausnahmeregelung, nach der Verpackungen von dem Verbot ausgenommen sein sollen, wenn sie nachweislich dem Schutz des Erzeugnisses vor Feuchtigkeits- oder Prallheitsverlust, mikrobiologischen Risiken oder mechanischen Einwirkungen dienen. Diese Ausnahmen sollen nach der Position des EU-Rates nun nur noch freiwillig von den Mitgliedstaaten der EU durch nationale Gesetze geregelt werden. Sollte sich der Rat mit dieser Position durchsetzen, droht ein Flickenteppich von Regelungen, die dem Binnenmarkt erheblich schaden würden», so der DFHV.