Bundesrat beantragt Erhöhung der Garantien für Pflichtlagerdarlehen

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Verpackungen zählen bei den Pflichtlagern zur Warengruppe Ernährung.

Die Darlehen, mit denen der Ausbau und die laufenden Kosten aller Pflichtlager der Schweiz bezahlt werden, sollen in den nächsten zehn Jahren Garantien des Bundes in der Höhe von 750 Millionen Franken erhalten. Der Bundesrat hat am 23. August 2023 entschieden, dem Parlament einen entsprechenden Verpflichtungskredit vorzulegen. Der Bund schreibt die Pflichtlagerhaltung vor, um die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern in einer schweren Mangellage zu gewährleisten. Die Wirtschaft ist verantwortlich für das Halten und Finanzieren der Pflichtlager. Der Bund erleichtert die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung. Dazu gewährt er den lagerpflichtigen Unternehmen Garantien auf den entsprechenden Bankdarlehen.

Der aktuelle Verpflichtungskredit über 540 Millionen Franken läuft Ende 2024 aus. Deshalb braucht es einen neuen Kredit für die Bundesgarantien. Der Bundesrat beantragt, dafür die Kreditlimite um 210 Millionen auf 750 Millionen Franken zu erhöhen. Zudem soll die Dauer auf zehn Jahre verlängert werden, das heisst von 2025 bis 2034. Grund für die höhere Kreditlimite ist der mögliche Ausbau der Pflichtlager, welche die Bereiche Ernährung, Energie und Heilmittel abdecken. Die wirtschaftliche Landesversorgung WL mit dem BWL als Stabsorgan evaluiert regelmässig die Zusammensetzung der Pflichtlager.

2023 prüft das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) im Auftrag des Bundesrats mit Stellen des Bundes, der Kantone sowie der Wirtschaft, für welche lebenswichtigen Güter die Versorgung in einer Krise sichergestellt werden muss. Planung, Beschaffung, Lagerhaltung, Finanzierung sowie die Entscheidungsbefugnisse zur Beschaffung in einer Krise stehen auf dem Prüfstand. Als Ergebnis dieser Arbeit ist es möglich, dass bis Ende 2034 neue Pflichtlager aufzubauen sind und daraus ein Anspruch auf vom Bund garantierte Darlehen entsteht. Die Höhe der Garantien richtet sich nach dem Wert der zu finanzierenden Pflichtlagerwaren. Den höchsten Kreditbedarf sieht der Bundesrat beim Mineralöl. Er beträgt 380 Millionen Franken, gefolgt von den Warengruppen Ernährung (330 Millionen), Heilmittel (20 Millionen) sowie Dünger und industrielle Produkte (je zehn Millionen). Verpackungen zählen zur Warengruppe Ernährung.

Kosten und Risiken

Ohne Bundesgarantien würde die vom Gesetzgeber verordnete Pflichtlagerhaltung höhere Kapitalkosten generieren. Dies ginge zulasten der Unternehmen und somit letztlich auch der Konsumentinnen und Konsumenten. Der Bund sichert seine Ansprüche zudem mit einem gesetzlichen Aussonderungsrecht an der Pflichtlagerware ab. Dabei handelt es sich um ein Konkurs- und Nachlassprivileg, das es dem Bund erlaubt, als Erster auf die Pflichtlagerware zuzugreifen. In der Vergangenheit war dank diesen Sicherheiten der Schaden des Bundes insgesamt sehr gering. In den vergangenen 20 Jahren entstand dem Bund bei den Pflichtlagern nur in einem Fall ein Verlust von 70 000 Franken.